COVID-19 / Coronavirus „Archiv“

letzte Aktualisierung: 06.01.2021 | 10:58

Hier finden Sie weitere Dokumente und Hinweise aus dem Bereich „COVID-19 / Coronavirus“, welche in das Archiv verschoben wurden.


  • Erlass zur Untersagung – Praktika und KoBo-Module, 16.11.2020
  • Brief vom Landkreis, 13.11.2020
  • Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, 30.10.2020
  • Brief an die Schüler, 30.10.2020
  • Brief vom Landkreis Diepholz, 30.10.2020
  • Elternbrief, 29.10.2020
  • Krankheitssymptome: Darf mein Kind in die Schule?
  • Elternbrief, „das neue Schuljahr beginnt am 27.08.2020“ | 20.08.2020
  • Kultusminister Tonne – Elternbrief | 06.07.2020
  • Elternbrief, Hygienehinweise | 24.04.2020
  • Elternbrief | 04.05.2020
  • Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) | Bekanntmachung vom 22.03.2020, Az. 401-41609-11-3 | Ansicht u. Download
  • Elternbrief vom 18.03.2020
  • Das Praktikum der 8ah fällt aus.
  • Ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 findet kein Unterricht statt.
  • Das Betriebspraktikum der 9. Realschulklassen ist abgesagt!
  • Die Klassenfahrt der H10, 10aR und 10bR nach Berlin ist abgesagt!
  • Zukunftstag (Girls‘Day/Boy’sDay) wird verschoben / Nachholtermin voraussichtlich im Herbst

Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit allen Schulen in Niedersachsen (d. h. alle allgemein bildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen und alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate sowie Schulen für andere als ärztliche Heilberufe und ähnliche Berufsausbildungsstätten) die Erteilung von Unterricht untersagt.

Die Drucksache (Rundverfügung 4/2020 – Erteilung von Unterricht untersagt) kann hier als PDF heruntergeladen werden. (2020-03-13-Rundverfügung 4-2020 Schließung von Schulen ab 16.03.2020) Alternativ kann die „Rundverfügung 4/2020 – Erteilung von Unterricht untersagt“ hier eingesehen werden: http://schulzentrum-twistringen.de/rundverfuegung-4-2020-erteilung-von-unterricht-untersagt


Erlass zur Untersagung – Praktika und KoBo-Module, 16.11.2020


Brief vom Landkreis, 13.11.2020

 


Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, 30.10.2020


Brief an die Schüler, 30.10.2020


Brief vom Landkreis Diepholz, 30.10.2020

 

 


Elternbrief, 29.10.2020


Krankheitssymptome: Darf mein Kind in die Schule?


Elternbrief, „das neue Schuljahr beginnt am 27.08.2020“


Kultusminister Tonne – Elternbrief

 


Elternbrief, Hygienehinweise


Elternbrief, 04.05.2020


Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) | Bekanntmachung vom 22.03.2020, Az. 401-41609-11-3 | Ansicht u. Download

Im folgenden Bereich finden Sie die Informationen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) | Bekanntmachung vom 22.03.2020, Az. 401-41609-11-3 (klick mich)


Elternbrief vom 18.03.2020


Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2: Landesweiter Unterrichtsausfall und Kitaschließungen angeordnet – Notbetreuung für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge

An öffentlichen allgemein und berufsbildenden Schulen findet ab dem kommenden Montag (16.03.2020) kein Unterricht statt. Nach bisherigem Stand soll die Maßnahme bis zum 18.04.2020 gelten. Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15.04.2020 Unterricht statt. Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden. Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18.04.2020 geschlossen. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.

Diese Entscheidungen hat die Niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt. Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine entsprechende fachaufsichtliche Weisung hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium an Landkreise, Kreisfreien Städte und die Region Hannover gegeben.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat über die Niedersächsische Landesschulbehörde die Maßnahmen an die rund 3.000 Schulen in Niedersachsen kommuniziert. Zudem werden die örtlichen Jugendhilfeträger, die Kommunalen Spitzenverbände, die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, das Katholische Büro Niedersachsen, die Konföderation ev. Kirchen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen informiert.

„Die Maßnahmen sind weitreichend und einschneidend. Aber sie sind notwendig. Wir stellen um auf Notbetrieb“, sagt Kultusminister Tonne. „Alleroberste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche können Überträger sein und das Virus in ihre Familien bringen. Das kann sehr gefährlich sein, insbesondere für ältere Menschen, Großeltern, Bekannte, Verwandte. Aber auch Kinder können erkranken. Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang appelliere ich auch an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“

Die Betriebsuntersagung für Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege hat keinen Einfluss auf Finanzhilfezahlungen.

Für die Schulen bedeutet die Maßnahme, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.

Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann entscheiden, ob Lehrkräfte – insbesondere Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte – mit Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden. Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Auch für angestellte Lehrkräfte besteht der Anspruch auf Zahlung des Entgelts fort.

Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur. Die Schulen werden über die Details in Sondererlassen informiert. „Keiner Schülerin und keinem Schüler wird ein Nachteil entstehen. Wir stellen uns so auf, dass unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Diese Szenarien sehen vor, dass Maßnahmen für den Ausfall einzelner Schülerinnen und Schüler, einzelner Schulen bis hin zu allen Schulen in Niedersachsen berücksichtigt werden. Dabei werden je nach Szenario auch einzelne Prüfungstermine verschoben. Selbstverständlich werden Lösungen gefunden, die jedem Prüfling die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ermöglichen.“

Das Niedersächsische Kultusministerium hat außerdem angewiesen, dass sämtliche Schulfahrten ins In- und Ausland, Studienfahrten, Tagestouren, Schüleraustausche und der Besuch durch ausländische Besuchergruppen, die für den Zeitraum ab sofort bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, von der Schulleitung abgesagt werden müssen. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Stornierungskosten sollen Schulen zunächst versuchen, die Reise in einen Zeitraum nach den Sommerferien zu verschieben.

Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter den vier Hotlines der Regionalabteilungen sowie per Mail bereit:

Regionalabteilung Braunschweig

0531 484-3333

service-bs@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Hannover

0511 106-6000

service-h@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Lüneburg

04131 15-2222

service-lg@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Osnabrück

0541 77046-444

service-os@nlschb.niedersachsen.de


Zukunftstag (Girls‘Day/Boy’sDay) wird verschoben / Nachholtermin voraussichtlich im Herbst

Der landesweit am 26. März geplante Zukunftstag für Jungen und Mädchen in Niedersachsen wird verschoben. Das hat der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Mittwoch (11. März) entschieden. Ein neuer Termin – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte – wird noch bekanntgegeben. Hintergrund ist das Infektionsgeschehen rund um COVID-19 (Coronavirus).

„Die Gesundheit unserer Kinder und der Mitarbeitenden in den Betrieben, die sich am Zukunftstag beteiligen, hat jetzt Priorität“, betonte Tonne am Mittwoch. Der Zukunftstag sei eine gute und sinnvolle Veranstaltung, in der aktuellen Lage aber nicht am festgelegten Termin zwingend notwendig. „Wir verschieben ihn daher in den Herbst. Damit bringen wir ein wenig mehr Ruhe in die aktuelle Diskussion um Corona und geben den Beteiligten Handlungssicherheit“, so der Minister.

Zuvor hatten vor allem Betriebe und Verwaltungen Sorgen geäußert, wenn am Zukunftstag Kinder und Jugendliche in ihre Häuser kommen, während vielfach eigene Veranstaltungen und Dienstreisen abgesagt werden.

Die Schulen werden umgehend über die Entscheidung informiert.

In Deutschland wird im Rahmen eines bundesweiten Aktionsprogramms seit 2001 jährlich der „Girls’Day“ durchgeführt. In vielen Bundesländern wird dieser Tag als „Girls’Day“ und seit einigen Jahren zusätzlich als „Boys’Day“ veranstaltet, um den Mädchen und Jungen eine Vielzahl von Berufen näher zu bringen, die sie bei ihrer Berufswahl eher selten in Betracht ziehen würden. Niedersachsen hat sich diesem genderorientierten Vorgehen angeschlossen. Inzwischen wird der besondere Aktionstag auch als Zukunftstag geführt. Der nächste Zukunftstag sollte am 26. März 2020 stattfinden.

Dieser Tag ist in ein umfassendes Programm zur beruflichen Orientierung der Schulen einzubetten und soll nachhaltig dazu beitragen, geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten aufzubrechen. Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen erhalten an diesem Aktionstag Einblicke in verschiedene Berufe, die geeignet sind, das traditionelle, geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum möglicher Berufe für Mädchen und Jungen zu erweitern. Sie können an Aktionen in Betrieben, Hochschulen und Einrichtungen teilnehmen und sollen so Berufe erkunden, die sie selbst meist nicht in Betracht ziehen.

Quelle: mk.niedersachsen.de